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Pensionsrückstellungen

7. Feb.
1 Min. Lesezeit

Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen aus betrieblichen Altersversorgungszusagen, Invaliditätsversorgungszusagen oder Hinterbliebenenversorgungszusagen, bei denen das Unternehmen die Leistungen selbst erbringt (Direktzusage) und die Verpflichtung ratierlich über die Dienstzeit der Arbeitnehmer aufgebaut wird. (vgl. Roos 2024, S. 334 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen sagt einem Mitarbeiter eine betriebliche Altersrente zu, die es später selbst auszahlt. Für die während des laufenden Jahres erdienten Rentenansprüche bildet das Unternehmen eine Pensionsrückstellung in der Bilanz.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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