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Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge ein, aus denen später Rentenleistungen an die Beschäftigten erbracht werden. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungen, eine Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein erfolgt jedoch nicht. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 460 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen schließt für seine Mitarbeitenden eine Pensionskasse ab. Der Arbeitgeber zahlt monatlich Beiträge ein. Nach dem Renteneintritt erhält die Mitarbeiterin eine monatliche Zusatzrente von der Pensionskasse, zusätzlich zur gesetzlichen Rente.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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