Pensionsfonds
- Andreas Armster

- 30. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die von Arbeitgebern finanziert werden, um Arbeitnehmern betriebliche Altersvorsorge zu bieten. Sie gewähren einen Anspruch auf zugesagte Leistungen und können das Geld auch spekulativ anlegen. Im Insolvenzfall schützt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) die Ansprüche der Arbeitnehmer. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 460 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen zahlt regelmäßig Beiträge in einen Pensionsfonds ein. Der Fonds investiert das Geld, zum Beispiel in Aktien und Anleihen. Wenn der Mitarbeiter in Rente geht, erhält er vom Pensionsfonds eine monatliche Altersrente. Sollte das Unternehmen insolvent werden, schützt der Pensions-Sicherungs-Verein die Rente des Mitarbeiters.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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