Pauschalwertberichtigungen
- Andreas Armster

- 4. Feb.
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Pauschalwertberichtigungen sind pauschale Abschreibungen auf den Bestand der einwandfreien, nicht einzelwertberichtigten und nicht versicherten Forderungen, um das allgemeine, nicht konkret zurechenbare Ausfallrisiko abzudecken. Sie werden anhand eines aus vergangenen Ausfällen abgeleiteten Prozentsatzes berechnet. (vgl. Roos 2024, S. 237)
Beispiel: Ein Unternehmen hat einwandfreie Forderungen in Höhe von 100.000 €. Aus den letzten Jahren ergibt sich ein durchschnittliches Ausfallrisiko von 2 %. Daher wird eine Pauschalwertberichtigung von 2.000 € gebildet, sodass die Forderungen mit 98.000 € bilanziert werden.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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