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Pauschalrückstellungen

7. Feb.
1 Min. Lesezeit

Pauschalrückstellungen sind Rückstellungen für eine Vielzahl gleichartiger, einzeln nicht konkret bestimmbarer Verpflichtungen, deren Höhe auf Basis von Erfahrungswerten oder statistischen Schätzungen ermittelt wird. (vgl. Roos 2024, S. 333)


Beispiel: Ein Elektronikhersteller weiß aus Erfahrung, dass bei etwa 2 % seiner verkauften Geräte innerhalb der Gewährleistungsfrist Reparaturen anfallen. Für die insgesamt erwarteten Kosten bildet er eine Pauschalrückstellung, ohne einzelne Schadensfälle konkret benennen zu können.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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