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AutorenbildAndreas Armster

Patent

Ein Patent ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, die neu sind, eine ausreichende erfinderische Leistung aufweisen und gewerblich anwendbar sind. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie sich vom Stand der Technik unterscheidet. Das Patent kann entweder eine Erzeugniserfindung oder eine Verfahrenserfindung sein. Ein Patent gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Erfindung und ein Verbot für Dritte, die patentierte Technologie ohne Erlaubnis zu nutzen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 519 f.)


Beispiele: Verbessertes Smartphone-Display mit reduziertem Energieverbrauch und besserer Bildqualität (Erzeugniserfindung), Effizienteres und kostengünstigeres Verfahren zur Herstellung eines bestimmten Arzneimittels (Verfahrenserfindung)


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 519-520

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