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Passivvertretung

12. März
1 Min. Lesezeit

Passivvertretung liegt vor, wenn ein Vertreter im Namen des Vertretenen eine Willenserklärung von einer anderen Person entgegennimmt. (vgl. Fischer 2023, S. 117)


Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter eine Kündigungserklärung für sein Unternehmen entgegennimmt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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