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Passivierungspflicht

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Passivierungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Schulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Sie dient dazu, die Vermögenslage und Finanzlage eines Unternehmens vollständig und richtig darzustellen sowie den Gläubigerschutz zu gewährleisten. (vgl. Puke 2023, S. 205)


Beispiel: Ein Unternehmen hat zum Bilanzstichtag eine offene Lieferantenrechnung über 8.000 €. Diese Verbindlichkeit muss aufgrund der Passivierungspflicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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