Passivierungsgrundsatz
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Der Passivierungsgrundsatz besagt, dass alle Schulden eines Unternehmens in der Bilanz zu passivieren sind, sofern keine gesetzlichen Passivierungsverbote bestehen oder Wahlrechte etwas anderes zulassen. (vgl. Roos 2024, S. 141)
Beispiel: Ein Unternehmen hat am Bilanzstichtag eine offene Lieferantenrechnung über 20.000 € für bereits gelieferte Waren. Da eine rechtliche Verpflichtung besteht, liegt eine Schuld vor. Nach dem Passivierungsgrundsatz muss diese Schuld als Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz passiviert werden.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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