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Passivierung

2. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Passivierung bezeichnet den Ausweis von Schulden, Rückstellungen oder anderen passivierungspflichtigen Posten auf der Passivseite der Handelsbilanz. Sie zeigt, wie das Vermögen eines Unternehmens finanziert ist und welche Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 181)


Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Bankkredit in Höhe von 50.000 € auf. Der Kredit wird als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Handelsbilanz ausgewiesen. Dieser Vorgang wird als Passivierung bezeichnet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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