Passivieren
Passivieren bedeutet, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen. Dadurch erhöhen sich die Passivposten der Bilanz, beispielsweise durch die Bildung von Rückstellungen oder die Erfassung von Schulden. (vgl. Puke 2023, S. 205)
Beispiel: Ein Unternehmen bildet zum Jahresende eine Rückstellung für eine noch ausstehende Gerichtsverhandlung. Diese wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und erhöht die Passivposten.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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