Passiver Betriebsrat
- Andreas Armster

- 8. Juli
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Ein passiver Betriebsrat ist ein Gremium, das seine Mitbestimmungsrechte kaum wahrnimmt, Konflikten aus dem Weg geht und vom Arbeitgeber weitgehend aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wird. Kommunikation findet nur auf das gesetzlich Notwendige beschränkt statt, und Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen bleibt gering. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 146 f.)
Beispiel: In einem mittelständischen Unternehmen wird eine Abteilung aufgelöst. Der Betriebsrat wird zwar über die Maßnahme informiert, stellt jedoch keine Rückfragen, beteiligt sich nicht aktiv an der Entscheidung und akzeptiert die Vorgaben der Geschäftsführung ohne Widerspruch.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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