Partnerschaftsgesellschaft
Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Personengesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Sie betreibt kein Handelsgewerbe und kann nur von natürlichen Personen gegründet werden. Eine besondere Form ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), bei der die Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann. (vgl. Puke 2023, S. 204)
Beispiel: Drei Steuerberater gründen gemeinsam eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG), um ihre Mandanten gemeinsam zu betreuen und die Praxis gemeinsam zu führen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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