Partnergesellschaft
- Andreas Armster

- 20. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Partnergesellschaft (PartnG) ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler, bei der sich mehrere Partner zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Sie bietet den Vorteil, dass jeder Partner nur für eigene berufliche Fehler haftet und nicht für Fehlleistungen der anderen, wodurch das persönliche Haftungsrisiko im Vergleich zur GbR deutlich begrenzt wird. (vgl. Hofert 2012, S. 131 f.)
Beispiel: Zwei Rechtsanwälte gründen eine Partnergesellschaft unter dem Namen „Gröger & Schneider Rechtsanwälte PartG“. Begeht einer der beiden einen Beratungsfehler, haftet grundsätzlich nur er für den entstandenen Schaden, während der andere Partner nicht für diesen fachlichen Fehler einstehen muss.
Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal



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