Partielle Wertzuwachssteuern
- Andreas Armster

- vor 7 Stunden
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Partielle Wertzuwachssteuern sind Steuern, die nicht alle Vermögenszuwächse erfassen, sondern nur bestimmte Arten oder Objekte von Wertsteigerungen, typischerweise realisierte Wertzuwächse (Veräußerungsgewinne) bei einzelnen Vermögensarten wie Immobilien oder Wertpapieren. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 344)
Beispiel: Eine Person kauft ein Grundstück für 200.000 € und verkauft es zehn Jahre später für 300.000 €. Der realisierte Wertzuwachs von 100.000 € wird mit einer speziellen Steuer (z. B. 25 %) belastet, sodass 25.000 € Steuer anfallen; besteuert wird nur dieser Immobiliengewinn, nicht andere Vermögenszuwächse.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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