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Partielle Wertzuwachssteuern

Partielle Wertzuwachssteuern sind Steuern, die nicht alle Vermögenszuwächse erfassen, sondern nur bestimmte Arten oder Objekte von Wertsteigerungen, typischerweise realisierte Wertzuwächse (Veräußerungsgewinne) bei einzelnen Vermögensarten wie Immobilien oder Wertpapieren. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 344)


Beispiel: Eine Person kauft ein Grundstück für 200.000 € und verkauft es zehn Jahre später für 300.000 €. Der realisierte Wertzuwachs von 100.000 € wird mit einer speziellen Steuer (z. B. 25 %) belastet, sodass 25.000 € Steuer anfallen; besteuert wird nur dieser Immobiliengewinn, nicht andere Vermögenszuwächse.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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