top of page
Affiliate.png

Parteispende

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Parteispende ist eine freiwillige Geldzuwendung oder Sachzuwendung an eine politische Partei. Parteispenden und Mitgliedsbeiträge können steuerlich begünstigt sein. Sie führen zunächst zu einer Steuerermäßigung und können darüber hinaus teilweise als Sonderausgaben berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 204)


Beispiel: Eine Person spendet 500 € an eine politische Partei. Ein Teil der Spende wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen (Steuerermäßigung), der verbleibende Betrag kann als Sonderausgabe berücksichtigt werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page