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Parkett

12. Sept.
1 Min. Lesezeit

Parkett bezeichnet den Ort, an dem Börsengeschäfte an einer Präsenzbörse traditionell vor Ort abgewickelt werden. Im Gegensatz dazu findet der Handel an Computerbörsen elektronisch statt, weshalb die Bedeutung des Parketthandels abgenommen hat. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)


Beispiel: Früher trafen sich Händler auf dem Börsenparkett, um Wertpapiere durch Zurufe und Handzeichen zu kaufen und zu verkaufen. Heute werden solche Geschäfte überwiegend elektronisch über Computersysteme abgewickelt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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