Parallelkalkulation
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Parallelkalkulation (Doppelkalkulation) ist ein Kalkulationsverfahren, bei dem ergänzend zur Kalkulation auf Basis von Grenzkosten auch eine Kalkulation auf Basis von Vollkosten durchgeführt wird. Sie wird häufig in Unternehmen mit Grenzplankostenrechnung eingesetzt, um unterschiedlichen Rechenzwecken gerecht zu werden, beispielsweise der Kalkulation öffentlicher Aufträge, der Bewertung selbst erstellter Erzeugnisse bei der Inventur oder der Erfolgsverantwortung von Profitcentern. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 181)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt ein Produkt her, dessen variable Kosten 60 € pro Stück betragen. Die anteiligen Fixkosten liegen bei 20 € pro Stück. In der Grenzkostenkalkulation werden 60 € angesetzt, während die Vollkostenkalkulation 80 € ergibt. Beide Werte werden parallel genutzt, etwa für kurzfristige Entscheidungen und für die Bewertung der hergestellten Produkte bei der Inventur.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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