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Pachtvertrag

14. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Pachtvertrag ist ein Vertrag nach §§ 581 ff. BGB, bei dem der Verpächter dem Pächter die Nutzung einer Sache und das Recht, deren Früchte oder Erträge zu behalten, überlässt. Im Gegenzug zahlt der Pächter den vereinbarten Pachtzins. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 120 f.)


Beispiel: V verpachtet P eine Obstbaumwiese. P darf die Wiese nutzen, die Äpfel von den Bäumen ernten und behalten. Dafür zahlt P an V den vereinbarten Pachtzins.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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