Pachtmodell
- Andreas Armster

- 27. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Das Pachtmodell ist ein Betriebsmodell von Netzbetreibern, bei dem der Netzbetreiber das Stromnetz betreibt, ohne selbst Eigentümer der Netzanlagen zu sein. Das Anlagevermögen gehört einem Dritten (z. B. Kommune oder Mutterkonzern) und wird dem Netzbetreiber gegen Zahlung eines Pachtentgelts überlassen. Der Netzbetreiber übernimmt die regulatorischen Pflichten und die Verantwortung für den Netzbetrieb, während Eigentum und Investitionsrisiken beim Verpächter liegen. (vgl. Linnemann 2024, S. 103 ff.)
Beispiel: Ein kommunales Stromnetz gehört der Stadt. Die Stadt verpachtet Leitungen, Transformatoren und Umspannwerke an einen Netzbetreiber. Dieser zahlt jährlich eine Pacht, betreibt das Netz, rechnet Netzentgelte ab und erfüllt alle regulatorischen Pflichten, ist aber nicht Eigentümer der Anlagen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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