Pacht
Pacht ist ein Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter den Gebrauch einer Sache und zusätzlich den Ertrag bzw. die Früchte daraus überlässt. Dafür zahlt der Pächter einen vereinbarten Pachtzins. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Ein Landwirt pachtet ein Feld von einem Eigentümer. Er darf das Feld bewirtschaften und die darauf angebauten Produkte, z. B. Getreide, für sich nutzen. Dafür zahlt er dem Eigentümer einen monatlichen oder jährlichen Pachtzins.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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