Outbound-Fälle
- Andreas Armster

- 24. Apr.
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Outbound-Fälle sind Sachverhalte, bei denen inländische Steuerpflichtige Einkünfte aus dem Ausland erzielen, die grundsätzlich im Inland zu versteuern sind (Welteinkommensprinzip). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 167)
Beispiel: Ein in Deutschland wohnender Unternehmer betreibt zusätzlich ein Geschäft in Frankreich und erzielt dort Gewinne. Diese ausländischen Einkünfte sind grundsätzlich auch in Deutschland steuerpflichtig (Outbound-Fall), da das Welteinkommensprinzip gilt. Eine Doppelbesteuerung wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen vermieden.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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