Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde. Sie richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie nach den in den letzten vier Jahren vereinbarten Mieten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 460)
Beispiel: Ein Vermieter vermietet eine 70 m² große Wohnung für 750 € Kaltmiete im Monat. Da die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in derselben Gemeinde bei 800 € liegt, kann er die Miete auf 800 € erhöhen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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