top of page
Affiliate.png

Organträger

1. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Organträger ist im Steuerrecht das Unternehmen oder der Unternehmer, der eine Organgesellschaft beherrscht und mit ihr eine steuerliche Organschaft bildet. Grundsätzlich kann jeder gewerblich tätige Unternehmer Organträger sein. Bei Kapitalgesellschaften wird die gewerbliche Tätigkeit in der Regel vorausgesetzt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 180)


Beispiel: Eine AG beherrscht eine GmbH und erfüllt die steuerlichen Voraussetzungen für eine Organschaft. Die AG ist der Organträger, während die GmbH als Organgesellschaft gilt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page