Organgesellschaft
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Organgesellschaft ist im Steuerrecht eine von einem beherrschenden Organträger abhängige Gesellschaft innerhalb einer Organschaft. Sie kann nur eine Kapitalgesellschaft sein und gilt nach der Filialtheorie als Betriebsstätte des Organträgers. Der Organträger kann jede Rechtsform haben und muss sich seit 2001 nicht mehr selbst gewerblich betätigen; auch Besitzunternehmen und gewerblich geprägte Personengesellschaften können Organträger sein. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 180)
Beispiel: Eine GmbH wird von einer AG beherrscht und ist mit ihr durch einen Gewinnabführungsvertrag verbunden. Die GmbH ist die Organgesellschaft, während die AG als Organträger fungiert. Im Rahmen der steuerlichen Organschaft wird die GmbH steuerlich als Betriebsstätte der AG behandelt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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