Ordnungsteuer
- Andreas Armster

- 29. Juni
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Eine Ordnungsteuer (Lenkungssteuer) ist eine Steuer, die das Verhalten von Bürgern oder Unternehmen im Sinne eines ordnungspolitischen Ziels beeinflussen soll, nicht primär zur Einnahmeerzielung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 161)
Beispiel: Eine CO₂-Steuer soll den Ausstoß von Treibhausgasen verringern und klimafreundliches Verhalten fördern.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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