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Ordnungsrecht

Ordnungsrecht bezeichnet umweltpolitische Maßnahmen, bei denen der Staat durch Gebote, Verbote und Grenzwerte direkt festlegt, welches Verhalten erlaubt oder verboten ist, um Umweltbelastungen sicher zu begrenzen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 470 f.)


Beispiel: Ein Industriebetrieb darf laut Gesetz maximal 50 mg Schadstoffe pro Liter Abwasser in einen Fluss einleiten. Überschreitet er diesen Grenzwert, drohen Strafen oder die Entziehung der Betriebsgenehmigung.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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