Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bedeutet, dass die Buchführung eines Unternehmens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen muss. Sie muss insbesondere vollständig, richtig, nachvollziehbar, übersichtlich und zeitgerecht geführt werden, damit die Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens zuverlässig dargestellt wird. (vgl. Puke 2023, S. 201)
Beispiel: Ein Unternehmen erfasst alle Geschäftsvorfälle vollständig und zeitnah und bewahrt die Belege ordnungsgemäß auf. Dadurch entspricht die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare