Ordnungskonform
- Andreas Armster

- 6. Aug.
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Ordnungskonform bedeutet, dass eine wirtschaftspolitische Maßnahme mit den Zielen und Prinzipien der geltenden Wirtschaftsordnung übereinstimmt und deren Funktionsfähigkeit unterstützt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457)
Beispiel: Der Staat erlässt ein Gesetz, das den Wettbewerb stärkt und Monopole verhindert. Diese Maßnahme gilt als ordnungskonform, weil sie den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entspricht und einen fairen Wettbewerb fördert.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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