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Ordnungsinkonform

Ordnungsinkonform bedeutet, dass eine wirtschaftspolitische Maßnahme den Zielen und Prinzipien der geltenden Wirtschaftsordnung widerspricht und dadurch ihre Funktionsfähigkeit oder Effizienz beeinträchtigt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457)


Beispiel: Der Staat schreibt allen Unternehmen dauerhaft feste Verkaufspreise vor. In einer sozialen Marktwirtschaft gilt dies als ordnungsinkonform, weil dadurch der freie Wettbewerb eingeschränkt wird und die Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung verletzt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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