Orderscheck
- Andreas Armster

- 6. Aug.
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Ein Orderscheck ist ein Scheck, auf dem ein bestimmter Zahlungsempfänger (Begünstigter) genannt ist. Er kann durch ein Indossament, also eine schriftliche Übertragung auf der Rückseite des Schecks, an eine andere Person weitergegeben werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Orderscheck über 2.000 € auf den Namen von Frau X aus. Frau X überträgt den Scheck durch ein Indossament an Herrn Y, der den Betrag anschließend bei seiner Bank einlösen kann.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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