Orderklausel
- Andreas Armster

- 6. Aug.
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Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Wertpapier, durch den dieses zu einem Orderpapier wird. Dadurch kann das Wertpapier durch ein Indossament auf eine andere Person übertragen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Schuldverschreibung mit einer Orderklausel auf den Namen von Frau X aus. X kann das Wertpapier durch ein Indossament an Herrn Y übertragen, der anschließend der neue Berechtigte ist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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