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Orderklausel

Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Wertpapier, durch den dieses zu einem Orderpapier wird. Dadurch kann das Wertpapier durch ein Indossament auf eine andere Person übertragen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 457)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Schuldverschreibung mit einer Orderklausel auf den Namen von Frau X aus. X kann das Wertpapier durch ein Indossament an Herrn Y übertragen, der anschließend der neue Berechtigte ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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