Ordentliche Kündigung
- Andreas Armster
- 12. Aug.
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Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Sie ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 598 ff.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird betriebsbedingt gekündigt, weil die Firma eine Abteilung schließt und deshalb weniger Personal braucht. Die Kündigung erfolgt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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