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Ordentliche Kapitalerhöhung

Eine ordentliche Kapitalerhöhung ist eine Form der Kapitalerhöhung, bei der das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen der Aktionäre erhöht wird. Dabei werden keine Nennwerterhöhungen der alten Aktien vorgenommen; die Kapitalerhöhung erfolgt ausschließlich durch neue, sogenannte „junge“ Aktien. Altaktionäre haben dabei ein gesetzliches Bezugsrecht, um ihren Anteil am Kapital, ihre Stimmrechte und ihr Aktienvermögen zu wahren. Die Wirksamkeit der Kapitalerhöhung tritt mit der Eintragung im Handelsregister ein. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 282 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat bisher 400.000 Aktien mit einem Nennwert von je 5 EUR und einem Börsenkurs von 7,50 EUR ausgegeben, das Grundkapital beträgt also 2.000.000 EUR. Die AG gibt nun 100.000 neue Aktien zu einem Bezugskurs von 6 EUR aus. Damit steigt das Grundkapital um 500.000 EUR auf 2.500.000 EUR, und die Aktionäre können ihr Bezugsrecht nutzen, um neue Aktien zu kaufen und ihren Anteil am Unternehmen zu erhalten. Der neue Mischkurs der Aktien beträgt nach der Kapitalerhöhung 7,20 EUR pro Aktie.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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