Ordentliche Haushalt
Der ordentliche Haushalt umfasst die regelmäßigen Einnahmen und planbaren Ausgaben des Staates. Die frühere Trennung in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt wird heute nicht mehr verwendet. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 160)
Beispiel: Einnahmen aus Steuern und Ausgaben für Schulen, Polizei oder Verwaltung gehören zum ordentlichen Haushalt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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