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Ordentliche Haushalt

20. Juni
1 Min. Lesezeit

Der ordentliche Haushalt umfasst die regelmäßigen Einnahmen und planbaren Ausgaben des Staates. Die frühere Trennung in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt wird heute nicht mehr verwendet. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 160)


Beispiel: Einnahmen aus Steuern und Ausgaben für Schulen, Polizei oder Verwaltung gehören zum ordentlichen Haushalt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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