Operationelles Unbundling
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Operationelles Unbundling bezeichnet die organisatorische Trennung des Netzbetriebs vom übrigen Energieunternehmen, insbesondere vom Vertrieb, um die Unabhängigkeit des Netzbetreibers und einen diskriminierungsfreien Wettbewerb sicherzustellen. (vgl. Linnemann 2024, S. 9 ff.)
Beispiel: Ein Stadtwerk organisiert den Netzbetrieb in einer eigenen Organisationseinheit mit eigener Geschäftsführung, sodass Führungskräfte des Netzbereichs keine Aufgaben im Stromvertrieb übernehmen dürfen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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