Offenlegungspflicht
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Offenlegungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß HGB und/oder Publizitätsgesetz, den Jahresabschluss und weitere vorgeschriebene Unterlagen durch Einreichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zu veröffentlichen. Der Umfang der Offenlegungspflicht hängt von der Größe des Unternehmens ab. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 177)
Beispiel: Eine große GmbH muss ihren Jahresabschluss und weitere vorgeschriebene Unterlagen offenlegen. Ein kleines Unternehmen unterliegt hingegen möglicherweise geringeren Offenlegungspflichten und muss weniger umfangreiche Angaben veröffentlichen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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