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Offenlegung

Die Offenlegung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung bestimmter Unternehmensberichte, insbesondere des Jahresabschlusses und weiterer ergänzender Berichte. Kapitalgesellschaften müssen diese Unterlagen innerhalb einer festgelegten Frist beim Firmenbuch einreichen, damit sie für externe Interessenten wie Investoren, Banken oder Behörden öffentlich zugänglich sind. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 55 f.)


Beispiel: Eine GmbH schließt ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab. Spätestens bis Ende September des Folgejahres muss sie ihren Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsvermerk elektronisch beim Firmenbuch einreichen. Sobald diese Unterlagen dort hochgeladen sind, können Banken, Geschäftspartner und andere Interessierte die Daten einsehen – damit ist die Offenlegung erfüllt.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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