Offene-Posten-Buchführung
Bei der Offene-Posten-Buchführung werden insbesondere die Debitorenbuchführung und Kreditorenbuchführung durch einen Beleg oder datenmäßigen Nachweis der noch offenen Rechnungen ersetzt. Noch nicht bezahlte und bereits bezahlte Rechnungen werden getrennt aufbewahrt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einem Kunden eine Rechnung über 1.000 € aus. Solange der Kunde nicht bezahlt hat, wird die Rechnung bei den offenen Posten abgelegt. Nach der Zahlung wird sie zu den bezahlten Rechnungen gelegt. Dadurch lässt sich jederzeit erkennen, welche Forderungen noch offen sind.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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