Offene Gesellschaft
Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern haften. (vgl. Weilinger 2022, S. 83 ff.)
Beispiel: A und B gründen gemeinsam eine OG, wobei beide persönlich und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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