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Obliegenheit

12. März
1 Min. Lesezeit

Eine Obliegenheit ist ein Verhalten, zu dem eine Person rechtlich nicht verpflichtet ist, dessen Nichtbeachtung aber nachteilige rechtliche Folgen für sie haben kann. (vgl. Fischer 2023, S. 130)


Beispiel: Mängelrüge im Handelsrecht: Meldet ein Käufer einen Mangel nicht rechtzeitig, verliert er seine Gewährleistungsrechte.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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