Objektivität
- Andreas Armster

- 11. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Objektivität bedeutet, dass das Ergebnis eines Auswahlverfahrens unabhängig vom Beurteiler ist – also frei von subjektiven Einflüssen. Unterschiedliche Personen sollten bei gleichem Verfahren zur gleichen Entscheidung kommen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 247 ff.)
Beispiel: Drei Personaler werten unabhängig voneinander denselben standardisierten Intelligenztest aus. Alle kommen zum gleichen Ergebnis – die Objektivität des Tests ist hoch.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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