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Objektive Nettoprinzip

Das objektive Nettoprinzip besagt, dass nur der Nettobetrag der Einkünfte (Einnahmen minus Erwerbsausgaben) besteuert wird, da nur dieser die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 23)


Beispiel: Ein Selbstständiger erzielt Einnahmen von 50.000 € und hat berufliche Ausgaben von 30.000 €. Besteuert werden nur 20.000 €, da nur dieser Betrag tatsächlich zur Verfügung steht.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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