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Oberfinanzdirektion

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist die Mittelbehörde der Finanzverwaltung und steht zwischen dem Finanzministerium und den Finanzämtern. Sie leitet, koordiniert und überwacht die Arbeit der Finanzämter in ihrem Zuständigkeitsbereich. (vgl. Puke 2023, S. 199)


Beispiel: Die Oberfinanzdirektion erlässt Verwaltungsvorgaben, nach denen die Finanzämter eines Bundeslandes Steuergesetze einheitlich anwenden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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