Nutzungsentnahme
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Nutzungsentnahme ist die private Nutzung betrieblicher Gegenstände ohne Eigentumsübertragung. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 99)
Beispiel: Der Unternehmer nutzt den Firmenwagen privat für den Urlaub.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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