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Nullverfahren

Das Nullverfahren ist eine Methode der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei der keine innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen verrechnet werden. Dadurch enthalten die Endkostenstellen nur primäre Kosten (z. B. Material, Löhne), aber keine sekundären Gemeinkosten aus anderen Kostenstellen. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 168 ff.)


Beispiel: In einem Betrieb mit einer Stromerzeugungsstelle und einer Fertigungsstelle werden beim Nullverfahren die Kosten der Stromerzeugung nicht auf die Fertigungsstelle umgelegt. Die Fertigungsstelle weist daher nur ihre eigenen primären Kosten aus, während die Stromkosten unberücksichtigt bleiben.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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