Notifikation
Eine Notifikation ist die Benachrichtigung über die Nichtannahme oder Nichtzahlung eines Wechsels. Nach einem Wechselprotest muss der Inhaber bestimmte Beteiligte, insbesondere seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller, innerhalb der vorgeschriebenen Frist informieren. (vgl. Schneck 2018, S. 709 ff.)
Beispiel: Ein Wechsel wird bei Fälligkeit nicht bezahlt und deshalb protestiert. Der Inhaber benachrichtigt daraufhin den Aussteller und seinen Vormann innerhalb von vier Werktagen über die Nichtzahlung. Diese Benachrichtigung wird als Notifikation bezeichnet.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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