Normaldefizit
- Andreas Armster

- 19. Juni
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Das Normaldefizit ist der Teil des staatlichen Haushaltsdefizits, der dauerhaft als üblich angesehen wird und an den sich Wirtschaft und Bevölkerung langfristig gewöhnt haben. Es dient als Grundlage zur Ermittlung des strukturellen Defizits. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 151)
Beispiel: Ein Staat weist über viele Jahre regelmäßig ein Defizit von 10 Mrd. € auf. Dieser dauerhaft erwartete Fehlbetrag gilt als Normaldefizit.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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