Nonaffektationsprinzip
Das Nonaffektationsprinzip besagt, dass öffentliche Einnahmen grundsätzlich nicht zweckgebunden sind. Alle Einnahmen dienen der Finanzierung des gesamten staatlichen Ausgabenbedarfs (Grundsatz der Gesamtdeckung). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 150)
Beispiel: Die Einnahmen aus der Einkommensteuer werden nicht ausschließlich für Bildung oder Gesundheit verwendet, sondern fließen in den allgemeinen Staatshaushalt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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