Nominalwertprinzip
Aktualisiert: 9. Okt.
Das Nominalwertprinzip ist ein Grundsatz der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung, nach dem der Unternehmenserfolg anhand von Nominalwerten berechnet wird, ohne inflationäre Preisänderungen auf der Absatzseite oder Beschaffungsseite zu berücksichtigen. Dadurch kann es zur Besteuerung und Ausschüttung von Scheingewinnen kommen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 173)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren für 10.000 € und verkauft sie für 15.000 €. Der Gewinn beträgt nominal 5.000 €. Sind die Wiederbeschaffungskosten aufgrund der Inflation inzwischen auf 13.000 € gestiegen, bleiben nach dem Nominalwertprinzip dennoch 5.000 € Gewinn ausgewiesen, obwohl wirtschaftlich nur 2.000 € zur Verfügung stehen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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